Der Verein

Am 10. November 2017 wurde unter Federführung des hessischen Justizministeriums der Verein Opfer- und Zeugenhilfe Fulda e. V. kurz FULDAER H!LFE ins Leben gerufen.

Mit dieser Vereinsgründung erfolgte der hessenweite Lückenschluss staatlich unterstützter Netzwerkarbeit zur Information, Beratung und Begleitung von Opfern.

Aufgabe der Fuldaer Hilfe ist die professionelle Beratung und Unterstützung von Opfern und Zeugen von Straftaten sowie deren Angehörige und Vertrauenspersonen durch hierfür speziell ausgebildete MitarbeiterInnen.

Die Beratung orientiert sich an den realen Bedürfnissen der Betroffenen. Ziel ist es, bei der Bewältigung der Folgen einer erlittenen Straftat Unterstützung zu geben. Dabei ist es unerheblich, um welches Verbrechen oder Vergehen es sich handelt und ob bereits eine Strafanzeige erstattet wurde oder nicht. Das Hilfsangebot der Fuldaer Hilfe ist vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym.

Der Verein hat seinen Sitz in Fulda.

Auszug aus der Vereinssatzung:

§ 2

Zweck, Gemeinnützigkeit

  • Zweck des Vereins ist die Förderung von sozialen Aufgaben in der Rechtspflege, d. h. die Hilfe und Unterstützung der Opfer von Strafttaten (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch psychosoziale Beratung und Betreuung. Der Verein hat die Aufgabe, Opfern von Straftaten und Zeugen Soforthilfe durch psychosoziale Beratung und Betreuung anzubieten und in qualifizierter Form durchzuführen. Die Beratung und Betreuung orientiert sich an den Bedürfnissen der Klientel. Ziel ist die Bewältigung der Folge der erlittenen Straftat, in geeigneten Fällen durch Ausssöhnung mit dem Täter. Darüber hinaus soll der Verein versuchen, den jeweils Betroffenen schnell und zielsicher Kontakte zu denjenigen Stellen und Personen zu vermitteln, die zur Hilfestellung verpflichtet oder berufen sind.
  • Der Verein wirkt durch seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Organe nicht auf die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden ein. Er nimmt keine rechtsberatenden Tätigkeiten vor.
  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§51 ff. der Abgabenordnung (AO). Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Die Mittel des Vereins dürfen nur für Satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in dieser Eigenschaft keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  • Es darf keine Person durch Ausgaben , die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3

Mitgliedschaft

  • Mitglieder des Vereins können Einzelpersonen sowie alle rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen Vereine, Stiftungen sowie sonstige Körperschaften werden, zu deren übernommenen Haupt- und Nebenaufgaben die Hilfe und Betreuung von Menschen in Not gehört und die im Landgerichtsbezirk Fulda tätig werden wollen.
  • Die in Absatz 1 bezeichneten kooperativen Mitglieder können sich bei Entscheidungen durch einen bevollmächtigten Delegierten vertreten lassen.
  • Dem Verein gehört das Land Hessen als Mitglied an.
  • Die Mitgliedschaft kann durch schriftlichen Antrag gegenüber dem Vorstand beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der durch die Anwesenden repräsentierten Stimmen (gemäß § 7 Absatz 3).

Dem Vorstand des Vereins gehören an:

  • Herr Günther Voß, Polizeipräsident a. D. (Polizeipräsidium Osthessen)
  • Frau Anne Fleischmann, systemische Einzel- und Paarberaterin in eigener Praxis
  • Frau Alexandra Löw, Oberstaatsanwältin (Staatsanwaltschaft Fulda)
Kontakt

Opfer- und Zeugenhilfe Fulda
Gerloser Weg (Zentrum Vital 1. OG)
36039 Fulda

Tel.: 0661/90192470
Fax: 0661/90192477
Mail: info_at_fuldaer-hilfe.de

Sprechzeiten:
09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00   &   16:00 - 18:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr